Gesundheit

Krankenversicherung in Deutschland: Welche Briefe kommen und was sie bedeuten

Du bist neu in Deutschland und bekommst Post von deiner Krankenkasse? Hier erfährst du, welche Briefe typisch sind, was sie bedeuten und wie du richtig reagierst.

15 Min. Lesezeit Aktualisiert: Mai 2026

Zusammenfassung

  • In Deutschland ist Krankenversicherung Pflicht. Du bekommst regelmäßig Post von deiner Kasse.
  • Die meisten Briefe sind Informationsschreiben und erfordern keine sofortige Reaktion.
  • Beitragsanpassungen kannst du zum Anlass nehmen, die Krankenkasse zu wechseln.
  • Achte auf Fristen: Besonders bei Widersprüchen und Kündigungen zählt jeder Tag.
  • Dokko hilft dir, jeden Brief deiner Krankenkasse sofort zu verstehen.

Krankenversicherungspflicht in Deutschland: Was du wissen musst

Wenn du in Deutschland lebst und arbeitest, bist du verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt für alle: Angestellte, Selbstständige, Studierende und Rentner. Es gibt keine Ausnahme.

Das System besteht aus zwei Säulen: der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Die Mehrheit der Menschen in Deutschland ist gesetzlich versichert. Private Versicherung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, zum Beispiel wenn dein Jahresbruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt (2026: 73.800 Euro) oder wenn du selbstständig bist.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

  • Beitrag richtet sich nach deinem Einkommen
  • Arbeitgeber zahlt die Hälfte
  • Familienangehörige können kostenlos mitversichert werden
  • Kassen: TK, AOK, Barmer, DAK, IKK und weitere

Private Krankenversicherung (PKV)

  • Beitrag richtet sich nach Alter, Gesundheit und Tarif
  • Oft bessere Leistungen, aber teurer im Alter
  • Jedes Familienmitglied zahlt eigenen Beitrag
  • Rückkehr zur GKV ist schwierig

Egal ob GKV oder PKV: Du wirst regelmäßig Post von deiner Versicherung bekommen. Dieser Ratgeber konzentriert sich auf die häufigsten Briefe der gesetzlichen Krankenkassen, da die meisten Expats und Neuankömmlinge dort versichert sind.

Die Mitgliedsbescheinigung: Dein erster Brief

Sobald du dich bei einer Krankenkasse anmeldest, erhältst du eine Mitgliedsbescheinigung. Dieses Dokument bestätigt, dass du ab einem bestimmten Datum Mitglied bist. Es ist eines der wichtigsten Dokumente, die du aufbewahren solltest.

Dein Arbeitgeber braucht diese Bescheinigung. Wenn du einen neuen Job anfängst, musst du deinem Arbeitgeber mitteilen, bei welcher Krankenkasse du versichert bist. Die Mitgliedsbescheinigung ist der offizielle Nachweis dafür.

Was steht auf der Mitgliedsbescheinigung?

  • Dein Name und Geburtsdatum
  • Versicherungsnummer: Eine eindeutige Nummer, die du bei allen Kontakten mit der Kasse brauchst
  • Beginn der Mitgliedschaft: Ab wann du versichert bist
  • Art der Versicherung: Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung oder Familienversicherung
  • Name der Krankenkasse: Mit Anschrift und Kontaktdaten

Tipp: Bewahre die Mitgliedsbescheinigung gut auf. Du brauchst sie bei jedem Arbeitgeberwechsel. Falls du sie verlierst, kannst du jederzeit eine neue bei deiner Krankenkasse anfordern.

Beitragsbestätigung und Beitragsanpassung

Einmal im Jahr, meistens zum Jahreswechsel, bekommst du einen Brief mit deiner Beitragsbestätigung. Dieser Brief informiert dich darüber, wie hoch dein monatlicher Beitrag ist und ob er sich verändert hat.

Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem allgemeinen Beitragssatz (aktuell 14,6 % deines Bruttoeinkommens) und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Diesen Zusatzbeitrag legt jede Kasse selbst fest. Er liegt je nach Kasse zwischen 0,9 % und 2,5 %.

Warum steigt der Beitrag?

  • Dein Gehalt ist gestiegen: Höheres Einkommen bedeutet höherer Beitrag (bis zur Beitragsbemessungsgrenze)
  • Der Zusatzbeitrag deiner Kasse wurde erhöht
  • Die Bundesregierung hat den allgemeinen Beitragssatz angepasst
  • Du bist von der Familienversicherung in die Pflichtversicherung gewechselt

Wichtig: Wenn deine Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, du kannst innerhalb von zwei Monaten nach der Benachrichtigung zu einer günstigeren Kasse wechseln. Darauf muss dich die Kasse in ihrem Schreiben hinweisen.

Was kannst du tun bei steigenden Beiträgen?

  • Krankenkassen vergleichen: Nutze Vergleichsportale und prüfe den Zusatzbeitrag anderer Kassen
  • Sonderkündigungsrecht nutzen: Wechsel ist möglich, wenn der Zusatzbeitrag steigt
  • Wahltarife prüfen: Manche Kassen bieten Tarife mit Beitragsrückerstattung an
  • Einkommen prüfen: Liegt dein Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze? Dann wirkt sich eine Gehaltsänderung direkt aus

Elektronische Gesundheitskarte (eGK): Die Plastikkarte per Post

Kurz nach deiner Anmeldung bei einer Krankenkasse bekommst du deine elektronische Gesundheitskarte (eGK) per Post zugeschickt. Diese Chipkarte brauchst du bei jedem Arztbesuch. Ohne sie kann der Arzt dich nicht über die Kasse abrechnen.

Die Karte enthält deinen Namen, dein Geburtsdatum, deine Versichertennummer und ein Lichtbild. Bei manchen Kassen musst du das Foto vorher selbst hochladen oder einschicken. Andere erstellen die Karte zunächst ohne Foto und fordern dich dann separat dazu auf.

Wann bekommst du eine neue eGK?

  • Bei der Erstanmeldung bei einer Krankenkasse
  • Nach einem Kassenwechsel
  • Wenn dein Name sich ändert (z.B. nach Heirat)
  • Wenn die alte Karte abgelaufen oder beschädigt ist
  • Wenn du eine neue Adresse hast (nicht bei allen Kassen automatisch)

Tipp: Wenn du zum Arzt musst, bevor deine Karte angekommen ist, kannst du dir von deiner Kasse eine vorläufige Bescheinigung ausstellen lassen. Rufe einfach die Service-Hotline an oder nutze die App deiner Krankenkasse.

Bonusprogramm: Geld zurück für gesundes Verhalten

Viele Krankenkassen schicken dir Einladungen zu ihrem Bonusprogramm. Das klingt vielleicht nach Werbung, ist aber tatsächlich eine Möglichkeit, Geld zu sparen oder Prämien zu bekommen.

Das Prinzip: Du sammelst Punkte für gesundheitsfördernde Aktivitäten. Dafür bekommst du am Ende des Jahres eine Geldprämie oder Sachprämien. Typische Aktivitäten, für die es Punkte gibt:

  • Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt (z.B. Zahnvorsorge, Hautkrebs-Screening)
  • Impfungen auffrischen lassen
  • Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder Sportverein
  • Gesundheitskurse (Yoga, Rückenschule, Ernährungskurse)
  • Nichtraucherstatus nachweisen
  • Gesundes Körpergewicht (BMI im Normalbereich)

Die Prämien liegen je nach Kasse zwischen 50 und 300 Euro pro Jahr. Manche Kassen bieten statt Geld auch Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen an, zum Beispiel professionelle Zahnreinigung oder Osteopathie.

Reaktion erforderlich? Nein, das Bonusprogramm ist freiwillig. Wenn du mitmachen möchtest, meldest du dich an und reichst am Jahresende die Nachweise ein. Ignorierst du den Brief, passiert nichts Negatives.

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Zuzahlungsbefreiung: Wann du weniger zahlen musst

In Deutschland musst du bei bestimmten Leistungen eine Zuzahlung leisten. Zum Beispiel 10 Euro pro Tag bei einem Krankenhausaufenthalt oder 5 bis 10 Euro pro Medikament in der Apotheke. Diese Zuzahlungen sind auf 2 % deines jährlichen Bruttoeinkommens begrenzt (1 % bei chronisch Kranken).

Wenn du diese Grenze erreicht hast, kannst du bei deiner Krankenkasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen. Wird der Antrag genehmigt, bekommst du einen Brief mit deiner Befreiungsbescheinigung.

Beispielrechnung

Du verdienst 30.000 Euro brutto im Jahr. Deine Belastungsgrenze liegt bei 2 % davon:

30.000 Euro x 2 % = 600 Euro

Sobald du 600 Euro an Zuzahlungen in einem Kalenderjahr geleistet hast, beantragst du die Befreiung. Danach fallen für den Rest des Jahres keine weiteren Zuzahlungen an.

Wichtig: Sammle alle Quittungen deiner Zuzahlungen. Du brauchst sie als Nachweis für den Antrag. Manche Kassen bieten auch ein Quittungsheft an, in dem du alle Zahlungen dokumentieren kannst.

Kostenerstattung und Leistungsabrechnung

Manchmal bekommst du einen Brief, in dem deine Krankenkasse eine Leistungsabrechnung auflistet. Das kann passieren, wenn du eine Behandlung hattest und die Kasse dir mitteilen möchte, was sie bezahlt hat. In den meisten Fällen ist das rein informativ.

Anders ist es, wenn du Kosten vorstrecken musstest und einen Erstattungsantrag gestellt hast. Dann bekommst du einen Bescheid, ob und wie viel die Kasse erstattet. Typische Fälle:

  • Arztbesuch im Ausland (z.B. im Urlaub): Du zahlst vor Ort und reichst die Rechnung ein
  • Osteopathie oder alternative Heilmethoden, die deine Kasse teilweise bezuschusst
  • Professionelle Zahnreinigung, wenn deine Kasse einen Zuschuss gewährt
  • Medikamente, die du selbst bezahlt hast und die auf der Erstattungsliste stehen
  • Gesundheitskurse (z.B. Fitnesskurse mit Zertifizierung)

Tipp zur Kostenerstattung

Reiche Rechnungen und Belege immer zeitnah ein. Viele Kassen haben Fristen (oft 3 bis 12 Monate nach der Behandlung). Informiere dich vorher, ob eine Leistung erstattet wird, um Enttäuschungen zu vermeiden.

Wahltarife und Zusatzleistungen: Was bietet deine Kasse?

Krankenkassen schicken dir gelegentlich Briefe zu Wahltarifen oder neuen Zusatzleistungen. Das sind optionale Angebote, mit denen du deinen Versicherungsschutz erweitern oder Geld sparen kannst.

Selbstbehalt-Tarif

Du zahlst einen Teil der Kosten selbst (z.B. die ersten 300 Euro im Jahr). Dafür bekommst du einen niedrigeren Beitrag oder eine Prämie zurück, wenn du keine Leistungen in Anspruch nimmst. Dieser Tarif lohnt sich, wenn du selten krank bist.

Beitragsrückerstattung

Wenn du in einem Jahr keine Leistungen (außer Vorsorge) in Anspruch genommen hast, bekommst du einen Teil deiner Beiträge zurück. Das kann je nach Kasse ein Monatsbeitrag oder ein fester Betrag sein.

Zusatzleistungen

Viele Kassen bieten über den gesetzlichen Standard hinaus Extras an: Zuschüsse zur Brille, Reiseimpfungen, Osteopathie, erweiterte Vorsorgeuntersuchungen oder digitale Gesundheitsangebote. Diese werden dir per Brief oder in der App mitgeteilt.

Reaktion erforderlich? Nein, das sind Angebote. Du kannst sie annehmen oder ignorieren. Lies aber genau die Bedingungen, denn manche Wahltarife haben eine Mindestbindungsdauer von drei Jahren.

Familienversicherung: Briefe für Ehepartner und Kinder

Einer der großen Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung: Deine Familienmitglieder können kostenlos mitversichert werden. Das gilt für deinen Ehepartner (wenn er wenig oder gar nicht verdient) und für deine Kinder bis zum 25. Lebensjahr (wenn sie studieren oder in Ausbildung sind).

Typische Briefe zur Familienversicherung:

  • Bestätigung der Familienversicherung: Du hast einen Angehörigen angemeldet und bekommst die schriftliche Bestätigung.
  • Einkommensprüfung: Die Kasse prüft einmal jährlich, ob die Voraussetzungen noch erfüllt sind. Dein Ehepartner darf maximal 505 Euro pro Monat verdienen (2026), bei einem Minijob 556 Euro.
  • Ende der Familienversicherung: Wenn das Kind 25 wird oder der Ehepartner zu viel verdient, endet die Familienversicherung. Die Kasse informiert euch darüber und über die nächsten Schritte.
  • Aufforderung zur Selbstversicherung: Nach Ende der Familienversicherung muss sich die Person selbst versichern. Die Kasse bietet meistens eine freiwillige Versicherung an.

Tipp: Beantworte die Schreiben zur Einkommensprüfung immer fristgerecht. Wenn du nicht reagierst, kann die Kasse die Familienversicherung beenden.

Arbeitgeberwechsel: Welche Briefe kommen?

Wenn du den Job wechselst, bekommst du verschiedene Post von deiner Krankenkasse. Keine Sorge: In den meisten Fällen bleibt deine Versicherung einfach bestehen. Du musst nur deinen neuen Arbeitgeber informieren, bei welcher Kasse du bist.

Typische Briefe beim Jobwechsel

  • Neue Mitgliedsbescheinigung: Wenn du deine Kasse bittest, eine aktuelle Bescheinigung für den neuen Arbeitgeber auszustellen.
  • Beitragsanpassung: Wenn dein neues Gehalt höher oder niedriger ist, ändert sich dein Beitrag. Die Kasse bestätigt den neuen Betrag.
  • Kündigungsbestätigung (bei Kassenwechsel): Wenn du den Jobwechsel als Anlass nimmst, die Kasse zu wechseln, bekommst du eine Bestätigung der Kündigung.
  • Meldung zur Sozialversicherung: Dein alter Arbeitgeber meldet dich ab, der neue meldet dich an. Du bekommst eine Meldebescheinigung zur Sozialversicherung (von der Deutschen Rentenversicherung, nicht von der Krankenkasse).

Wichtig bei Arbeitslosigkeit: Wenn zwischen zwei Jobs eine Lücke entsteht, meldest du dich arbeitslos. Die Agentur für Arbeit übernimmt dann deine Krankenversicherungsbeiträge. Deine Kasse informiert dich per Brief über die Weiterversicherung.

Du kannst während eines Jobwechsels auch die Krankenkasse wechseln. Die Bindungsfrist beträgt 12 Monate (nach einem Kassenwechsel). Bei einer Beitragserhöhung gilt das Sonderkündigungsrecht ohne Wartefrist.

Was bedeutet "Selbstbehalt" und "Zuzahlung"?

Diese beiden Begriffe tauchen in vielen Briefen auf und werden oft verwechselt. Hier ist der Unterschied klar erklärt:

Zuzahlung (gesetzlich vorgeschrieben)

Das sind Beträge, die jeder gesetzlich Versicherte bei bestimmten Leistungen selbst zahlen muss:

  • Medikamente: 5 bis 10 Euro pro Packung
  • Krankenhaus: 10 Euro pro Tag (max. 28 Tage/Jahr)
  • Heilmittel (z.B. Physiotherapie): 10 % der Kosten plus 10 Euro je Verordnung
  • Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl): 10 % der Kosten, min. 5, max. 10 Euro

Selbstbehalt (freiwilliger Wahltarif)

Das ist ein optionaler Tarif, den du aktiv wählen musst:

  • Du trägst einen vereinbarten Betrag selbst (z.B. 300 oder 600 Euro pro Jahr)
  • Dafür bekommst du eine Prämie oder niedrigere Beiträge
  • Bindungsdauer: meistens 3 Jahre
  • Lohnt sich nur, wenn du selten Leistungen brauchst

Wenn du einen Brief bekommst, in dem "Zuzahlung" steht, geht es um die gesetzlich vorgeschriebene Eigenbeteiligung. "Selbstbehalt" bezieht sich immer auf einen freiwilligen Wahltarif, den du vorher aktiv gewählt haben musst.

Krankengeld: Wann bekommst du Post dazu?

Wenn du länger als sechs Wochen krank bist, endet die Lohnfortzahlung durch deinen Arbeitgeber. Ab dann springt die Krankenkasse ein und zahlt dir Krankengeld. Das Krankengeld beträgt 70 % deines Bruttoeinkommens (maximal 90 % des Nettoeinkommens).

Typische Briefe zum Krankengeld:

  • Antrag auf Krankengeld: Deine Kasse schickt dir Formulare, die du ausfüllen musst. Dein Arzt muss die Arbeitsunfähigkeit bestätigen.
  • Bewilligung des Krankengelds: Die Kasse teilt dir mit, ab wann und in welcher Höhe du Krankengeld bekommst.
  • Aufforderung zur Reha oder Wiedereingliederung: Wenn du lange krank bist, kann die Kasse dich auffordern, an einer Rehabilitation teilzunehmen oder einen Antrag bei der Rentenversicherung zu stellen.
  • Einladung zum Medizinischen Dienst (MD): Die Kasse kann den MD beauftragen, deine Arbeitsfähigkeit zu überprüfen. Das ist keine Strafe, sondern ein regulärer Vorgang.
  • Ende des Krankengelds: Krankengeld wird maximal 78 Wochen (innerhalb von 3 Jahren) für dieselbe Krankheit gezahlt. Die Kasse informiert dich rechtzeitig über das Ende.

Wichtig: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) lückenlos einreichen!

Damit du Krankengeld bekommst, darf es keine Lücke in deinen AU-Bescheinigungen geben. Gehe rechtzeitig zum Arzt und lasse dich weiter krankschreiben, bevor die aktuelle AU abläuft. Schon ein Tag Lücke kann dazu führen, dass das Krankengeld unterbrochen wird.

Kündigung der Krankenkasse und Wechsel

Du bist nicht an deine Krankenkasse gebunden. Nach einer Mindestmitgliedschaft von 12 Monaten kannst du jederzeit kündigen und zu einer anderen Kasse wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.

So funktioniert der Kassenwechsel

  1. Du meldest dich bei der neuen Kasse an. Diese übernimmt die Kündigung bei der alten Kasse für dich.
  2. Die alte Kasse schickt dir eine Kündigungsbestätigung per Brief.
  3. Die neue Kasse bestätigt deine Mitgliedschaft und schickt dir eine neue Mitgliedsbescheinigung.
  4. Du gibst die neue Mitgliedsbescheinigung deinem Arbeitgeber.
  5. Die neue eGK kommt per Post.

Sonderkündigungsrecht: Sofort wechseln

In bestimmten Fällen kannst du ohne die 12-monatige Bindungsfrist kündigen:

  • Deine Kasse erhöht den Zusatzbeitrag (2 Monate Frist ab Benachrichtigung)
  • Du verschmelzt mit einer anderen Kasse (die Kasse fusioniert)
  • Du hast dich erstmals versicherungspflichtig geworden (z.B. erster Job nach dem Studium)

Tipp: Vergleiche vor einem Wechsel nicht nur den Beitrag, sondern auch die Zusatzleistungen. Manche Kassen bieten mehr Zuschüsse für Brillen, Zahnreinigung oder alternative Medizin.

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Krankenkassen-Brief nicht verstanden?

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Brief von der Krankenkasse nicht verstanden? Was du tun kannst

Krankenkassen-Briefe enthalten oft Fachbegriffe und Paragraphenverweise. Wenn du einen Brief nicht verstehst, gibt es mehrere Möglichkeiten:

1. Hotline deiner Krankenkasse anrufen

Jede Kasse hat eine kostenlose Service-Hotline. Die Mitarbeiter sind geschult, Briefe in einfacher Sprache zu erklären. Halte deine Versichertennummer bereit.

2. Geschäftsstelle besuchen

Viele Kassen haben Geschäftsstellen vor Ort. Dort kannst du persönlich vorbeikommen und dir den Brief erklären lassen. Bringe den Brief und deinen Ausweis mit.

3. Online-Portal oder App nutzen

Die meisten Kassen haben ein Online-Portal mit Chat-Funktion oder Nachrichtensystem. Dort kannst du deine Frage schriftlich stellen und bekommst eine Antwort.

4. Verbraucherzentrale kontaktieren

Die Verbraucherzentralen bieten Beratung zu Krankenversicherungsthemen an. Die Beratung kostet je nach Bundesland zwischen 0 und 25 Euro.

5. Dokko nutzen

Fotografiere den Brief mit Dokko und erhalte sofort eine verständliche Erklärung in deiner Sprache. Die App erkennt automatisch, um welche Art von Schreiben es sich handelt, und sagt dir, ob du reagieren musst.

Wichtig: Ignoriere Briefe deiner Krankenkasse nicht, auch wenn du sie nicht verstehst. Manche Schreiben enthalten Fristen. Wenn du nicht reagierst, kann das Nachteile haben, zum Beispiel den Verlust eines Erstattungsanspruchs oder das Ende deiner Familienversicherung.

Typische Fachbegriffe erklärt

In Briefen der Krankenkasse tauchen immer wieder bestimmte Fachbegriffe auf. Hier sind die wichtigsten verständlich erklärt:

Beitragsbemessungsgrenze

Das ist die Obergrenze des Einkommens, auf das Krankenversicherungsbeiträge berechnet werden. 2026 liegt sie bei 66.150 Euro im Jahr (5.512,50 Euro im Monat). Verdienst du mehr, zahlst du trotzdem nur Beiträge auf diesen Betrag. Alles darüber ist beitragsfrei.

Zusatzbeitrag

Den legt jede Kasse individuell fest. Er kommt zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % dazu. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich auch den Zusatzbeitrag zu gleichen Teilen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei etwa 2,5 %.

Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze)

Ab diesem Einkommen darfst du dich privat versichern. 2026 liegt die Grenze bei 73.800 Euro brutto im Jahr. Liegt dein Einkommen darunter, bist du pflichtversichert in der GKV. Du kannst dich nicht privat versichern, auch wenn du es möchtest.

Pflichtversicherung

Als Angestellter mit einem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze bist du pflichtversichert. Das bedeutet: Du musst in der gesetzlichen Krankenversicherung sein. Dein Arbeitgeber meldet dich automatisch an und teilt sich die Beiträge mit dir.

Freiwillige Versicherung

Wenn du über der Versicherungspflichtgrenze verdienst, kannst du dich freiwillig in der GKV versichern. Das ist eine aktive Entscheidung, die du innerhalb von 2 Wochen nach Überschreiten der Grenze treffen musst. Auch Selbstständige sind freiwillig versichert.

Krankengeld

Lohnersatzleistung deiner Krankenkasse, wenn du länger als 6 Wochen arbeitsunfähig bist. Es beträgt 70 % deines Bruttolohns (max. 90 % des Nettolohns). Selbstständige müssen einen speziellen Wahltarif für Krankengeld abschließen.

Medizinischer Dienst (MD)

Eine unabhängige Stelle, die im Auftrag der Krankenkassen Gutachten erstellt. Zum Beispiel wird geprüft, ob eine Behandlung medizinisch notwendig ist oder ob du wirklich arbeitsunfähig bist. Ein Brief vom MD ist kein Grund zur Sorge, sondern ein normaler Verwaltungsvorgang.

Härtefall-Regelung

Wenn dein Einkommen sehr niedrig ist, kannst du von Zuzahlungen komplett befreit werden. Die Belastungsgrenze liegt dann bei 1 % statt 2 % deines Bruttoeinkommens. Das gilt für chronisch Kranke, die sich in Dauerbehandlung befinden.

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