Formulare

Wohngeldantrag ausfüllen: Anleitung mit Beispielen

12 Min. Lesezeit Aktualisiert: Mai 2026

Zusammenfassung

  • Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen, kein Kredit, kein Rückzahlen.
  • Der Antrag besteht aus 4 Hauptabschnitten: Persönliche Daten, Wohnung, Haushaltsmitglieder, Einkommen.
  • Du brauchst Mietvertrag, Einkommensnachweise, Kontoauszüge und eine Mietbescheinigung vom Vermieter.
  • Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 6 Wochen. Bei vollständigen Unterlagen geht es schneller.
  • Die häufigsten Fehler: fehlende Dokumente, falsche Einkommensangaben, Heizkosten vergessen.

1. Was ist Wohngeld und wer hat Anspruch?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu deinen Wohnkosten. Es wird vom Staat gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden, anders als ein Darlehen. Es richtet sich an Menschen und Familien, deren Einkommen zwar zum Leben reicht, aber für die Miete knapp wird.

Seit der Wohngeldreform 2023 (Wohngeld Plus) haben deutlich mehr Haushalte Anspruch als zuvor. Schätzungen zufolge sind rund 2 Millionen Haushalte in Deutschland berechtigt, doch viele wissen es nicht.

Wer hat Anspruch?

Grundsätzlich kannst du Wohngeld beantragen, wenn du:

  • Mieter oder Eigentümer einer selbst genutzten Wohnung bist
  • Dein Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen liegt
  • Keine anderen Sozialleistungen beziehst (z. B. Bürgergeld, BAföG mit Vollförderung)
  • Deinen Hauptwohnsitz in Deutschland hast

Einkommensgrenzen (Richtwerte 2026)

Haushaltsgröße Ungefähre Einkommensgrenze (brutto/Monat)
1 Personca. 1.600 €
2 Personenca. 2.200 €
3 Personenca. 2.800 €
4 Personenca. 3.400 €
5 Personenca. 3.900 €

Hinweis: Die genauen Grenzen hängen von deiner Mietstufe (Wohnort) und weiteren Faktoren ab. Diese Werte dienen nur zur Orientierung.

2. Erstantrag oder Weiterleistungsantrag?

Bevor du loslegst, musst du wissen, welches Formular du brauchst. Es gibt zwei Varianten:

Erstantrag

Du beantragst Wohngeld zum ersten Mal oder nach einer Unterbrechung. Hier musst du alle Unterlagen vollständig einreichen.

Weiterleistungsantrag

Dein Wohngeld läuft aus (es wird immer für 12 Monate bewilligt) und du möchtest es verlängern. Stelle den Antrag spätestens 2 Monate vor Ablauf.

Wichtig: Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung bewilligt, nicht rückwirkend. Je früher du den Antrag abgibst, desto besser. Auch ein unvollständiger Antrag sichert dir den Monat. Du kannst fehlende Unterlagen nachreichen.

3. Diese Unterlagen brauchst du

Bevor du mit dem Ausfüllen anfängst, lege dir alle nötigen Dokumente bereit. Nichts ist ärgerlicher, als den Antrag halbfertig liegen lassen zu müssen, weil ein Nachweis fehlt.

Personalausweis oder Aufenthaltstitel

Kopie deines gültigen Ausweisdokuments. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsgestattung.

Mietvertrag

Vollständige Kopie deines aktuellen Mietvertrags. Daraus entnimmt die Behörde die Kaltmiete, Nebenkosten und die Wohnfläche.

Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder

Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate, Rentenbescheide, Unterhaltsnachweise, BAföG-Bescheide, also alles, was regelmäßig an Geld eingeht. Auch bei Minijobs.

Kontoauszüge der letzten 3 Monate

Vollständige Kontoauszüge aller Konten. Die Wohngeldstelle prüft damit deine Einkommensangaben. Sensible Buchungstexte (Arzt, Anwalt) darfst du schwärzen.

Mietbescheinigung (vom Vermieter)

Dein Vermieter muss ein separates Formular ausfüllen, das die Miethöhe und Wohnungsgröße bestätigt. Das Formular liegt dem Wohngeldantrag bei oder kann bei der Wohngeldstelle heruntergeladen werden.

Nachweis über Heizkosten

Heizkostenabrechnung des letzten Jahres oder der monatliche Heizkostenabschlag. Seit der Reform 2023 werden Heizkosten dauerhaft bei der Berechnung berücksichtigt, das erhöht deinen Anspruch deutlich.

Tipp: Sammle alle Unterlagen digital. Ein Foto oder Scan reicht in vielen Kommunen als Anlage aus. Mit der Dokko-App kannst du deine Dokumente fotografieren und sofort verstehen, was wo einzutragen ist.

4. Schritt für Schritt: So füllst du den Antrag aus

Der Wohngeldantrag ist je nach Bundesland unterschiedlich aufgebaut, aber die Inhalte sind überall gleich. Hier gehen wir die vier Hauptabschnitte durch, mit konkreten Beispielen, damit du genau weißt, was wohin gehört.

1 Persönliche Daten

Hier trägst du deine Grunddaten ein. Achte auf korrekte Schreibweise, denn Tippfehler können zu Rückfragen führen.

Beispiel:

Name: Müller, Anna
Geburtsdatum: 15.03.1990
Anschrift: Hauptstraße 12, 50667 Köln
Familienstand: ledig
Staatsangehörigkeit: deutsch
Telefon: 0221 / 123 456

Hier wird auch gefragt, ob du einen Erstantrag oder Weiterleistungsantrag stellst. Kreuze das Richtige an.

2 Angaben zur Wohnung

In diesem Abschnitt geht es um deine Miete und deine Wohnung. Wichtig: Die Wohngeldstelle unterscheidet zwischen verschiedenen Mietbestandteilen.

Kaltmiete vs. Warmmiete: was ist was?

  • Kaltmiete (Grundmiete): Die reine Miete ohne Nebenkosten. Steht im Mietvertrag.
  • Kalte Nebenkosten: Wasser, Müllabfuhr, Hausmeister, Grundsteuer etc.
  • Heizkosten: Werden seit 2023 separat berücksichtigt, also extra angeben!
  • Warmmiete: Kaltmiete + kalte Nebenkosten + Heizkosten. Das ist dein Gesamtbetrag.

Beispiel:

Wohnfläche: 58 m²
Anzahl Räume: 2,5
Kaltmiete: 520,00 €
Kalte Nebenkosten: 95,00 €
Heizkosten: 85,00 €
Einzugsdatum: 01.08.2023

3 Haushaltsmitglieder

Hier müssen alle Personen eingetragen werden, die in deiner Wohnung leben, also auch Kinder, Partner und Mitbewohner in einer WG (wenn es ein gemeinsamer Mietvertrag ist).

Wer zählt als Haushaltsmitglied?

  • Ehepartner / eingetragene Lebenspartner
  • Eigene Kinder (auch volljährige, die noch im Haushalt leben)
  • Eltern, die mit im Haushalt leben
  • Geschwister, Großeltern, Enkel im selben Haushalt
  • Untermieter mit eigenem Mietvertrag (eigener Antrag nötig)
  • WG-Mitbewohner mit separatem Vertrag

Beispiel: Familie mit 2 Kindern

Name Geb.-Datum Verwandtschaft
Müller, Anna15.03.1990Antragstellerin
Müller, Thomas22.07.1988Ehemann
Müller, Lena10.01.2018Tochter
Müller, Max05.09.2021Sohn

4 Einkommen

Der wichtigste und gleichzeitig komplizierteste Teil. Hier musst du das Einkommen aller Haushaltsmitglieder angeben, und zwar das erwartete Jahreseinkommen der nächsten 12 Monate (Prognoseeinkommen).

Was zählt als Einkommen?

  • ✓ Bruttolohn / Gehalt
  • ✓ Renten und Pensionen
  • ✓ Einkünfte aus Selbstständigkeit
  • ✓ Unterhaltszahlungen (die du erhältst)
  • ✓ Minijob-Einkünfte
  • ✓ Krankengeld, Elterngeld (über 300 €)
  • ✓ Mieteinnahmen

Was zählt NICHT als Einkommen?

  • ✗ Kindergeld
  • ✗ Pflegegeld
  • ✗ Elterngeld bis 300 € (Sockelbetrag)
  • ✗ Grundrenten-Zuschlag
  • ✗ Einmalige Zahlungen (Abfindungen, Erbschaften)
  • ✗ Schmerzensgeld

Beispiel: Einkommen eintragen

Anna Müller, Teilzeit (Brutto) 1.800 €/Monat
Thomas Müller, Vollzeit (Brutto) 2.400 €/Monat
Kindergeld (2 Kinder) 500 €/Monat (wird nicht angerechnet)
Anrechenbares Brutto gesamt 4.200 €/Monat

5. Wie viel Wohngeld bekomme ich?

Die genaue Höhe hängt von drei Faktoren ab: deinem Einkommen, deiner Miete und der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Hier sind drei realistische Beispielrechnungen:

Beispiel 1: Alleinstehende Studentin (Teilzeitjob)

Bruttoeinkommen: 1.100 €/Monat
Kaltmiete + Nebenkosten: 580 €
Heizkosten: 65 €
Wohnort: Mietstufe IV (z. B. Köln)
Voraussichtliches Wohngeld: ca. 230 €/Monat

Beispiel 2: Familie mit 2 Kindern

Bruttoeinkommen gesamt: 3.200 €/Monat
Kaltmiete + Nebenkosten: 850 €
Heizkosten: 120 €
Wohnort: Mietstufe III (z. B. Leipzig)
Voraussichtliches Wohngeld: ca. 370 €/Monat

Beispiel 3: Rentner, alleinlebend

Rente (brutto): 1.250 €/Monat
Kaltmiete + Nebenkosten: 520 €
Heizkosten: 75 €
Wohnort: Mietstufe II (z. B. Chemnitz)
Voraussichtliches Wohngeld: ca. 190 €/Monat

Hinweis: Diese Werte sind Richtwerte und können je nach individueller Situation abweichen. Die genaue Berechnung nimmt die Wohngeldstelle vor.

6. Die häufigsten Fehler beim Wohngeldantrag

Ein fehlerhafter Antrag bedeutet Verzögerung, manchmal um Wochen. Diese Fehler sehen wir am häufigsten:

Fehler 1: Fehlende Unterlagen

Ohne Mietbescheinigung vom Vermieter oder aktuelle Einkommensnachweise bleibt der Antrag liegen. Die Wohngeldstelle schreibt dir dann einen Brief mit einer Frist, und das kostet dich mehrere Wochen.

Lösung: Nutze die Checkliste oben und reiche alles auf einmal ein.

Fehler 2: Falsches Einkommen angegeben

Viele tragen ihr Nettoeinkommen statt des Bruttoeinkommens ein oder vergessen den Minijob eines Haushaltsmitglieds. Beides führt zu Problemen: Entweder bekommst du zu wenig oder die Behörde fordert Geld zurück.

Lösung: Immer Bruttoeinkommen angeben. Auch 520-€-Jobs nicht vergessen.

Fehler 3: Heizkosten vergessen

Seit der Wohngeldreform 2023 werden Heizkosten als eigener Posten berücksichtigt. Wenn du sie nicht angibst, verschenkst du bares Geld, oft 50 bis 100 € pro Monat weniger Wohngeld.

Lösung: Heizkosten immer separat eintragen, auch bei Pauschalmiete.

Fehler 4: Antrag zu spät gestellt

Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Stellst du den Antrag am 5. Februar, bekommst du ab Februar Wohngeld. Wartest du bis März, ist der Februar verloren.

Lösung: Antrag sofort einreichen, auch wenn noch Unterlagen fehlen. Nachreichen ist erlaubt.

Fehler 5: Formular falsch verstanden

Behördenformulare sind oft missverständlich formuliert. Viele kreuzen falsche Felder an oder lassen Abschnitte leer, weil sie die Frage nicht verstehen.

Lösung: Die Ausfüllhilfe in der Dokko-App erklärt dir jedes einzelne Feld im Formular, in einfacher Sprache.

7. Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Wohnort und Auslastung der Wohngeldstelle:

Vollständiger Antrag, kleine Kommune 3-4 Wochen
Vollständiger Antrag, Großstadt 4-6 Wochen
Unvollständiger Antrag (Nachforderung nötig) 6-12 Wochen
Weiterleistungsantrag (rechtzeitig gestellt) 2-4 Wochen

So beschleunigst du die Bearbeitung:

  • ✓ Alle Unterlagen vollständig und korrekt einreichen
  • ✓ Lesbare Kopien (kein verwischtes Handy-Foto)
  • ✓ Mietbescheinigung vom Vermieter vorab organisieren
  • ✓ Kontaktdaten angeben, damit die Behörde dich bei Fragen erreicht
  • ✓ Online-Antrag nutzen, wenn deine Kommune dies anbietet

8. Was tun bei Ablehnung?

Dein Antrag wurde abgelehnt? Das ist kein Grund aufzugeben. Eine Ablehnung bedeutet nicht, dass du keinen Anspruch hast. Oft steckt ein Fehler im Bescheid oder in deinem Antrag.

Schritt 1: Bescheid genau lesen

Im Ablehnungsbescheid steht, warum du kein Wohngeld bekommst. Häufige Gründe sind:

  • Einkommen wurde als zu hoch bewertet (falsche Berechnung?)
  • Miete liegt über der örtlichen Höchstgrenze
  • Fehlende Mitwirkung (Unterlagen nicht nachgereicht)
  • Bezug von Transferleistungen (z. B. Bürgergeld), die Wohngeld ausschließen

Schritt 2: Widerspruch einlegen

Du hast einen Monat nach Zustellung des Bescheids Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Das geht formlos, ein kurzer Brief reicht:

"Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein, Aktenzeichen [XYZ]. Ich bitte um erneute Prüfung meines Antrags. Eine ausführliche Begründung reiche ich nach."

Wichtig: Die Frist beginnt mit Zustellung, nicht mit dem Datum auf dem Bescheid. Reiche den Widerspruch im Zweifel lieber zu früh ein. Die Begründung kannst du später nachreichen.

Schritt 3: Neue Berechnung anfordern

Wenn sich deine Situation geändert hat (weniger Einkommen, höhere Miete, neues Haushaltsmitglied), kannst du jederzeit einen neuen Antrag stellen, auch nach einer Ablehnung. Ein neuer Antrag ist kein Widerspruch und kann parallel laufen.

Du verstehst eine Frage im Formular nicht?

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