Elterngeld Antrag ausfüllen: Tipps und Beispiele
Elterngeld ist eine der wichtigsten Familienleistungen in Deutschland. Doch der Antrag ist umfangreich und kompliziert. Hier erfährst du Schritt für Schritt, wie du den Elterngeldantrag richtig ausfüllst, welche Unterlagen du brauchst und welche Fehler du unbedingt vermeiden solltest.
Zusammenfassung
- Elterngeld beträgt 65 bis 67 % des Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich.
- Du kannst zwischen Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus wählen.
- Der Antrag wird bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes eingereicht.
- Wichtig: Elterngeld wird rückwirkend nur für drei Monate vor Antragstellung gezahlt.
- Selbständige haben besondere Regelungen beim Bemessungszeitraum.
Was ist Elterngeld?
Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes zu Hause bleiben oder weniger arbeiten, um sich um das Kind zu kümmern. Die gesetzliche Grundlage bildet das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Das Elterngeld soll den Einkommensverlust ausgleichen, der durch die Betreuung des Kindes entsteht.
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und das Kind selbst betreuen (gemäß § 1 Abs. 1 BEEG). Auch Alleinerziehende, Adoptiveltern und in bestimmten Fällen Pflegeeltern können Elterngeld erhalten.
Seit der Reform 2024 gelten für Eltern mit einem zu versteuernden Einkommen über 200.000 Euro (bei Paaren, gemeinsam) neue Einschränkungen. Alleinerziehende sind davon unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen.
Gut zu wissen
Auch Eltern ohne eigenes Einkommen erhalten den Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld oder 150 Euro ElterngeldPlus pro Monat. Studierende und Hausfrauen bzw. Hausmänner haben ebenfalls Anspruch.
Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Es gibt drei Varianten des Elterngelds, die sich kombinieren lassen. Die Wahl der richtigen Variante hängt von deiner persönlichen Situation und deiner Arbeitszeitplanung ab.
Basiselterngeld
Das Basiselterngeld wird für maximal 12 Monate (Lebensmonate des Kindes) gezahlt. Wenn auch der andere Elternteil mindestens zwei Monate Elterngeld bezieht (die sogenannten Partnermonate), verlängert sich der Bezugszeitraum auf insgesamt 14 Monate. Die Höhe beträgt 65 bis 67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens vor der Geburt (§ 2 BEEG). Mindestens werden 300 Euro gezahlt, höchstens 1.800 Euro pro Monat.
ElterngeldPlus
ElterngeldPlus ist für Eltern gedacht, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Es beträgt maximal die Hälfte des Basiselterngelds, wird dafür aber doppelt so lange gezahlt. Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. Die maximale Höhe beträgt 900 Euro pro Monat.
Partnerschaftsbonus
Wenn beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten (zwischen 24 und 32 Wochenstunden, gemäß § 4b BEEG), erhalten sie jeweils zwei bis vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus. Das ist der Partnerschaftsbonus. Er soll die partnerschaftliche Aufteilung von Beruf und Familie fördern.
Wichtig
Die Varianten lassen sich flexibel kombinieren. Du kannst zum Beispiel sechs Monate Basiselterngeld und danach zwölf Monate ElterngeldPlus beziehen. Plane die Aufteilung sorgfältig, denn ändern lässt sie sich später nur eingeschränkt.
Wie hoch ist das Elterngeld? Berechnung und Beispiele
Die Höhe des Elterngelds richtet sich nach dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Dabei gilt ein gestaffelter Prozentsatz gemäß § 2 BEEG:
Berechnung im Überblick
Konkretes Beispiel: Lisa verdiente vor der Geburt durchschnittlich 2.500 Euro netto pro Monat. Da ihr Einkommen über 1.240 Euro liegt, erhält sie 65 % davon als Elterngeld. Das ergibt 1.625 Euro monatlich für maximal zwölf Monate.
Bei Geringverdienern mit einem Nettoeinkommen unter 1.000 Euro steigt der Prozentsatz schrittweise an. Für je 2 Euro weniger Einkommen unterhalb von 1.000 Euro erhöht sich der Prozentsatz um 0,1 Prozentpunkte. Bei einem Nettoeinkommen von 800 Euro beträgt der Prozentsatz also 77 %.
Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag
Wenn du bereits ein Kind unter drei Jahren oder zwei Kinder unter sechs Jahren betreust, erhältst du den Geschwisterbonus: 10 % mehr Elterngeld, mindestens aber 75 Euro zusätzlich. Bei Mehrlingsgeburten gibt es 300 Euro extra pro weiterem Kind (§ 2a BEEG).
Wo wird Elterngeld beantragt?
Elterngeld wird bei der zuständigen Elterngeldstelle deines Bundeslandes beantragt. Die Elterngeldstellen sind je nach Bundesland unterschiedlich organisiert. In einigen Ländern sind es die Jugendämter, in anderen die Versorgungsämter, Landesämter oder eigene Elterngeldstellen.
In vielen Bundesländern kannst du den Antrag inzwischen auch online über das Portal ElterngeldDigital (www.elterngeld-digital.de) einreichen. Dieses Angebot ist allerdings noch nicht in allen Ländern verfügbar. Informiere dich auf der Website deiner Elterngeldstelle, ob die digitale Antragstellung möglich ist.
So findest du deine Elterngeldstelle:
- Besuche die Website des Bundesministeriums für Familie (www.familienportal.de)
- Gib deine Postleitzahl ein
- Du erhältst die Adresse und Kontaktdaten deiner zuständigen Elterngeldstelle
- Alternativ kannst du beim Bürgeramt oder Jugendamt deiner Stadt nachfragen
Benötigte Unterlagen für den Elterngeldantrag
Bevor du mit dem Ausfüllen des Antrags beginnst, solltest du alle notwendigen Unterlagen zusammenstellen. Das spart Zeit und verhindert Rückfragen der Elterngeldstelle.
- Geburtsurkunde des Kindes (Original oder beglaubigte Kopie, mit dem Verwendungszweck „für Elterngeld“)
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie beider Elternteile)
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vor der Geburt (Gehaltsbescheinigungen)
- Bescheinigung der Krankenkasse über den Bezug von Mutterschaftsgeld
- Arbeitgeberbescheinigung über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Bescheinigung über Teilzeitarbeit (falls du während des Elterngeldbezugs arbeitest)
- Steuerbescheid des Vorjahres (bei Selbständigen zwingend erforderlich)
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Kostenlos im App Store ladenElterngeldantrag Schritt für Schritt ausfüllen
Der Elterngeldantrag besteht aus mehreren Teilen. Hier erklären wir jeden Abschnitt im Detail.
Persönliche Angaben
Trage hier deinen vollständigen Namen, deine Adresse, dein Geburtsdatum und deine Steuer-Identifikationsnummer ein. Auch die Angaben zum anderen Elternteil werden hier abgefragt. Achte darauf, dass die Steuer-ID korrekt ist, da sie für die steuerliche Zuordnung des Elterngelds benötigt wird.
Angaben zum Kind
Name, Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes. Bei Mehrlingsgeburten werden alle Kinder aufgeführt. Die Geburtsurkunde muss als Nachweis beigefügt werden.
Bezugszeitraum festlegen
Hier legst du fest, in welchen Lebensmonaten des Kindes du Elterngeld beziehen möchtest. Der erste Lebensmonat beginnt am Tag der Geburt. Du gibst an, ob du Basiselterngeld oder ElterngeldPlus beziehen möchtest und wie sich die Monate zwischen dir und dem anderen Elternteil aufteilen. Plane diesen Abschnitt besonders sorgfältig, denn Änderungen sind später nur bis zum Ende des Bezugsmonats möglich (§ 7 Abs. 2 BEEG).
Angaben zum Einkommen vor der Geburt
Kreuze an, ob du Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit, selbständiger Tätigkeit oder beidem hattest. Bei Arbeitnehmern werden die Gehaltsbescheinigungen der letzten zwölf Monate vor der Geburt bzw. vor dem Mutterschutz benötigt. Die Elterngeldstelle berechnet daraus dein durchschnittliches Nettoeinkommen.
Angaben zur Erwerbstätigkeit während des Bezugs
Gib an, ob du während des Elterngeldbezugs arbeiten wirst. Wichtig: Beim Basiselterngeld darfst du höchstens 32 Wochenstunden arbeiten (§ 1 Abs. 6 BEEG). Einkommen während des Bezugszeitraums wird auf das Elterngeld angerechnet. Beim ElterngeldPlus wird die Anrechnung anders berechnet, was häufig günstiger ist.
Bankverbindung und Unterschrift
Trage deine IBAN ein, auf die das Elterngeld überwiesen werden soll. Beide Elternteile müssen den Antrag unterschreiben, auch wenn nur ein Elternteil Elterngeld beantragt. Ohne die Unterschrift beider Elternteile ist der Antrag unvollständig.
Der Bemessungszeitraum: Welches Einkommen zählt?
Der Bemessungszeitraum ist der Zeitraum, aus dem dein Einkommen für die Berechnung des Elterngelds herangezogen wird. Dieser Zeitraum unterscheidet sich je nach Beschäftigungsart:
Arbeitnehmer
Die zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt des Kindes. Monate mit Mutterschaftsgeld, Elterngeld für ein älteres Kind oder schwangerschaftsbedingter Erkrankung werden ausgeklammert und durch weiter zurückliegende Monate ersetzt (§ 2b Abs. 1 BEEG).
Selbständige
Das letzte abgeschlossene Steuerjahr vor der Geburt des Kindes (§ 2b Abs. 2 BEEG). Grundlage ist der Gewinn laut Steuerbescheid. Deshalb ist es besonders wichtig, den Steuerbescheid rechtzeitig zu beantragen.
Tipp für Mischeinkünfte
Wenn du sowohl angestellt als auch selbständig bist, gilt das letzte abgeschlossene Steuerjahr als Bemessungszeitraum für alle Einkunftsarten. In diesem Fall brauchst du unbedingt deinen aktuellen Steuerbescheid.
Partnermonate: 2 Extra-Monate sichern
Grundsätzlich haben Eltern gemeinsam Anspruch auf 12 Monate Basiselterngeld. Wenn auch der andere Elternteil mindestens zwei Monate Elterngeld in Anspruch nimmt und dabei sein Einkommen gemindert hat, erhalten beide zusammen 14 Monate Basiselterngeld (§ 4 Abs. 3 BEEG).
Alleinerziehende erhalten die vollen 14 Monate allein, wenn sie das alleinige Sorgerecht haben oder der andere Elternteil nicht im selben Haushalt lebt (§ 4 Abs. 3 Satz 4 BEEG).
Beispiel für die Aufteilung
- Variante A: Mutter 12 Monate, Vater 2 Monate = 14 Monate gesamt
- Variante B: Mutter 7 Monate, Vater 7 Monate = 14 Monate gesamt
- Variante C: Mutter 10 Monate, Vater 4 Monate = 14 Monate gesamt
- Die Aufteilung ist flexibel. Jeder Elternteil kann mindestens 2 und höchstens 12 Monate beziehen.
Zuverdienst während des Elterngeldbezugs
Wenn du während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeitest (maximal 32 Wochenstunden, gemäß § 1 Abs. 6 BEEG), wird dein Einkommen auf das Elterngeld angerechnet. Das bedeutet: Du erhältst 65 % der Differenz zwischen deinem Einkommen vor der Geburt und deinem Einkommen während des Bezugs.
Rechenbeispiel Zuverdienst
Beim ElterngeldPlus wird die Anrechnung anders berechnet. Hier ist das ElterngeldPlus ohne Einkommen die Deckelungsgrenze. Wenn dein ElterngeldPlus mit Teilzeiteinkommen diesen Betrag nicht übersteigt, bleibt der volle ElterngeldPlus-Betrag erhalten. Für Teilzeitarbeitende kann ElterngeldPlus deshalb deutlich günstiger sein.
Frist: Rückwirkend nur 3 Monate!
Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat der Antragstellung gezahlt (§ 7 Abs. 1 Satz 2 BEEG). Das bedeutet: Wenn dein Kind am 1. Januar geboren wird und du den Antrag erst am 1. Juni einreichst, bekommst du Elterngeld erst ab dem dritten Lebensmonat (März). Die Monate Januar und Februar gehen verloren.
Geld nicht verschenken!
Stelle den Antrag so früh wie möglich nach der Geburt. Du kannst den Antrag auch schon einreichen, wenn die Geburtsurkunde noch nicht vorliegt, und die Urkunde später nachreichen. Jeder Monat, den du zu spät beantragst, kann bares Geld kosten.
Beispiel zur Fristberechnung
- Geburt des Kindes: 15. Januar 2026
- Antrag eingereicht: 20. Mai 2026
- Rückwirkend möglich ab: 3. Lebensmonat (15. März 2026)
- Verlust: 2 Monate Elterngeld (1. und 2. Lebensmonat)
Häufige Fehler beim Elterngeldantrag
Diese Fehler verzögern die Bearbeitung oder kosten dich bares Geld. Vermeide sie unbedingt:
Antrag zu spät eingereicht
Der häufigste Fehler. Viele Eltern warten zu lange mit dem Antrag und verlieren dadurch Monate. Reiche den Antrag am besten innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes ein.
Fehlende Unterschrift des Partners
Auch wenn nur ein Elternteil Elterngeld beantragt, müssen beide unterschreiben. Ohne die zweite Unterschrift gilt der Antrag als unvollständig und wird zurückgeschickt.
Steuerklassenwechsel nicht rechtzeitig
Ein Wechsel in eine günstigere Steuerklasse (z.B. von III/V auf IV/IV oder auf III für den Elternteil, der Elterngeld bezieht) muss spätestens sieben Monate vor dem Monat der Geburt erfolgen, damit er sich auf das Elterngeld auswirkt (§ 2c Abs. 3 BEEG).
Partnermonate nicht beantragt
Viele Paare verschenken die zwei zusätzlichen Partnermonate, weil der zweite Elternteil keinen Antrag stellt. Schon zwei Monate mit reduzierter Arbeitszeit reichen aus, um den Anspruch zu sichern.
Mutterschaftsgeld nicht angegeben
Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss werden auf das Elterngeld angerechnet (§ 3 Abs. 1 BEEG). Wenn du das nicht im Antrag angibst, kommt es später zu Rückforderungen.
Elterngeld für Selbständige: Besonderheiten
Für Selbständige gelten einige Sonderregelungen beim Elterngeld. Der wichtigste Unterschied betrifft den Bemessungszeitraum und die Einkommensberechnung.
Bemessungszeitraum
Bei Selbständigen wird das letzte abgeschlossene Steuerjahr vor der Geburt als Bemessungszeitraum herangezogen. Das Einkommen ergibt sich aus dem Steuerbescheid. Liegt dieser noch nicht vor, kann die Elterngeldstelle eine vorläufige Berechnung auf Basis der Einnahmenüberschussrechnung oder Schätzung vornehmen.
Gewinn als Berechnungsgrundlage
Nicht der Umsatz, sondern der steuerliche Gewinn ist maßgeblich. Betriebsausgaben werden also abgezogen. Davon werden pauschalierte Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vorgenommen, um das Elterngeldnetto zu berechnen.
Zuverdienst als Selbständiger
Wenn du während des Elterngeldbezugs weiter selbständig arbeitest, musst du dein voraussichtliches Einkommen schätzen. Nach Ablauf des Bezugszeitraums erfolgt eine Nachberechnung anhand des tatsächlichen Einkommens (Steuerbescheid). Es kann also zu Nachzahlungen oder Rückforderungen kommen.
Wichtig für Selbständige
Bewahre alle Belege sorgfältig auf. Die Elterngeldstelle kann jederzeit Nachweise über dein Einkommen während des Bezugszeitraums anfordern. Eine laufende Buchhaltung erleichtert die spätere Nachberechnung erheblich.
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Ob Bewilligungsbescheid, Rückforderung oder Nachberechnung: Dokko erklärt dir jeden Bescheid der Elterngeldstelle verständlich, in deiner Sprache.
Jetzt kostenlos testenCheckliste: Elterngeldantrag einreichen
Nutze diese Checkliste, damit du nichts vergisst:
- Geburtsurkunde beim Standesamt beantragen (Verwendungszweck „Elterngeld“ angeben)
- Gehaltsbescheinigungen der letzten 12 Monate vor Geburt/Mutterschutz sammeln
- Mutterschaftsgeld-Bescheinigung von der Krankenkasse anfordern
- Bezugszeitraum planen: Wer bekommt wann welche Variante? Partnermonate einplanen.
- Antrag vollständig ausfüllen und von beiden Elternteilen unterschreiben lassen
- Antrag frühzeitig einreichen: Innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes
- Kopie aufbewahren: Fertige eine Kopie des vollständigen Antrags inklusive aller Anlagen an
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