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Arbeitsvertrag prüfen: Worauf du achten musst

Du hast ein Jobangebot bekommen und der Arbeitsvertrag liegt vor dir. Bevor du unterschreibst, solltest du jede Klausel genau prüfen. Dieser Ratgeber erklärt dir die wichtigsten Vertragsbestandteile, deine gesetzlichen Mindestrechte und typische Fallstricke.

13 Min. Lesezeit Aktualisiert: Mai 2026

Zusammenfassung

  • Seit August 2022 müssen alle wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich festgehalten werden (§ 2 NachwG).
  • Die Probezeit darf maximal 6 Monate betragen (§ 622 Abs. 3 BGB). Während dieser Zeit gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.
  • Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche bzw. 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche (§ 3 BUrlG).
  • Ausschlussfristen, die kürzer als 3 Monate sind, sind unwirksam (§ 202 BGB in Verbindung mit AGB-Recht).
  • Unterschreibe niemals unter Zeitdruck. Du hast das Recht, den Vertrag in Ruhe zu prüfen.

Warum es so wichtig ist, den Arbeitsvertrag genau zu prüfen

Ein Arbeitsvertrag regelt deine Rechte und Pflichten für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses. Was du einmal unterschrieben hast, ist bindend. Nachträgliche Änderungen sind nur möglich, wenn beide Seiten zustimmen. Deshalb ist es entscheidend, dass du vor der Unterschrift genau hinschaust.

Viele Arbeitnehmer unterschreiben aus Freude über den neuen Job vorschnell, ohne die einzelnen Klauseln zu lesen. Das kann später teuer werden, etwa wenn sich herausstellt, dass Überstunden pauschal abgegolten sind, die Kündigungsfrist ungewöhnlich lang ist oder eine Versetzungsklausel dem Arbeitgeber erlaubt, dich an einen anderen Standort zu versetzen.

Besonders für Menschen, die zum ersten Mal in Deutschland arbeiten, kann ein deutscher Arbeitsvertrag verwirrend sein. Die juristische Fachsprache, die vielen Paragraphenverweise und die Verknüpfung mit Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen machen es nicht einfacher. Dieser Ratgeber hilft dir, die wichtigsten Punkte zu verstehen.

Gut zu wissen

Seriöse Arbeitgeber geben dir mindestens einige Tage Zeit, den Vertrag zu prüfen. Wenn ein Arbeitgeber darauf besteht, dass du sofort unterschreibst, ist das ein Warnsignal. Lass dich nicht unter Druck setzen.

Pflichtangaben im Arbeitsvertrag (§ 2 NachwG)

Seit dem 1. August 2022 gelten durch die Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungsrichtlinie verschärfte Anforderungen an Arbeitsverträge. Das Nachweisgesetz (NachwG) schreibt vor, dass der Arbeitgeber dir die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich aushändigen muss. Folgende Angaben sind Pflicht:

1

Name und Anschrift der Vertragsparteien

Dein vollständiger Name und deine Adresse sowie der Name, die Rechtsform und die Anschrift des Arbeitgebers.

2

Beginn des Arbeitsverhältnisses und ggf. Befristung

Das genaue Startdatum. Bei befristeten Verträgen zusätzlich das Enddatum oder der Befristungsgrund.

3

Arbeitsort

Der Ort, an dem du deine Arbeit verrichtest. Falls kein fester Arbeitsort vereinbart ist, muss ein Hinweis stehen, dass du an verschiedenen Orten eingesetzt werden kannst.

4

Tätigkeitsbeschreibung

Eine kurze Beschreibung deiner Aufgaben. Je genauer die Beschreibung, desto besser bist du geschützt. Vage Formulierungen wie „und alle sonstigen zumutbaren Aufgaben" geben dem Arbeitgeber mehr Spielraum.

5

Vergütung, Fälligkeit und Zahlungsweise

Dein Bruttogehalt, wann es gezahlt wird (z.B. zum Monatsende) und wie (z.B. per Überweisung). Auch Zuschläge, Prämien und Sonderzahlungen müssen angegeben werden.

6

Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten

Die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Verteilung auf die Wochentage. Seit 2022 muss auch das Schichtsystem angegeben werden, falls zutreffend.

7

Urlaub, Kündigungsfristen, Probezeit

Die Anzahl der Urlaubstage, die Dauer der Probezeit und die geltenden Kündigungsfristen. Zusätzlich muss seit 2022 auch das Verfahren bei Kündigung (Schriftformerfordernis) genannt werden.

Wichtig

Wenn eine dieser Pflichtangaben in deinem Vertrag fehlt, ist der Vertrag trotzdem gültig. Es gelten dann die gesetzlichen Regelungen. Allerdings kann der Arbeitgeber mit einem Bußgeld bis zu 2.000 Euro belegt werden (§ 4 NachwG).

Probezeit: Maximal 6 Monate (§ 622 BGB)

Die Probezeit dient dazu, dass beide Seiten prüfen können, ob das Arbeitsverhältnis passt. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, ohne dass ein besonderer Grund vorliegen muss (§ 622 Abs. 3 BGB).

Die gesetzliche Obergrenze für die Probezeit beträgt sechs Monate. Eine längere Probezeit ist unwirksam. Bei befristeten Arbeitsverträgen muss die Probezeit außerdem in einem angemessenen Verhältnis zur Vertragsdauer stehen. Bei einem auf 12 Monate befristeten Vertrag wäre eine sechsmonatige Probezeit unter Umständen unangemessen lang.

In Ordnung

  • Probezeit 3 Monate
  • Probezeit 6 Monate
  • Keine Probezeit vereinbart

Problematisch

  • Probezeit 9 oder 12 Monate
  • Probezeit bei kurzem befristetem Vertrag
  • Verlängerung der Probezeit im Nachhinein

Befristung: Was du wissen musst (TzBfG)

In Deutschland sind befristete Arbeitsverträge weit verbreitet. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt die Voraussetzungen. Es gibt zwei Arten der Befristung:

Befristung ohne Sachgrund (§ 14 Abs. 2 TzBfG)

Ein befristeter Vertrag ohne Sachgrund ist zulässig, wenn er maximal zwei Jahre dauert und innerhalb dieser zwei Jahre höchstens dreimal verlängert wird. Voraussetzung: Es darf vorher kein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestanden haben.

Beispiel: Vertrag für 12 Monate, einmalige Verlängerung um weitere 12 Monate. Das ist zulässig.

Befristung mit Sachgrund (§ 14 Abs. 1 TzBfG)

Bei Vorliegen eines sachlichen Grundes gibt es keine zeitliche Obergrenze. Typische Sachgründe sind: Vertretung eines erkrankten oder in Elternzeit befindlichen Mitarbeiters, vorübergehender Mehrbedarf oder eine projektbezogene Tätigkeit.

Wichtig: Der Sachgrund muss im Vertrag stehen. Fehlt er, gilt der Vertrag als unbefristet.

Achtung bei Kettenbefristungen

Wenn dein Arbeitgeber deinen befristeten Vertrag immer wieder mit Sachgrund verlängert, ohne dich zu entfristen, spricht man von einer Kettenbefristung. Diese ist unter bestimmten Umständen rechtsmissbräuchlich. Bei Zweifeln solltest du dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

Kündigungsfristen (§ 622 BGB)

Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind in § 622 BGB geregelt. Sie gelten, wenn im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag nichts anderes vereinbart ist. Die Fristen hängen von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab.

Beschäftigungsdauer Kündigungsfrist (Arbeitgeber)
Während der Probezeit 2 Wochen
Bis 2 Jahre 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende
2 bis 5 Jahre 1 Monat zum Monatsende
5 bis 8 Jahre 2 Monate zum Monatsende
8 bis 10 Jahre 3 Monate zum Monatsende
10 bis 12 Jahre 4 Monate zum Monatsende
12 bis 15 Jahre 5 Monate zum Monatsende
15 bis 20 Jahre 6 Monate zum Monatsende
Ab 20 Jahren 7 Monate zum Monatsende

Für den Arbeitnehmer gilt grundsätzlich die Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Im Vertrag kann eine längere Frist vereinbart werden, aber die Frist für den Arbeitnehmer darf nicht länger sein als die Frist für den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB).

Tipp

Prüfe, ob im Vertrag für dich eine längere Kündigungsfrist vereinbart ist als gesetzlich vorgeschrieben. Eine sehr lange Frist (z.B. 6 Monate zum Quartalsende) kann dich unflexibel machen, wenn du den Job wechseln möchtest.

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Arbeitszeit und Überstundenregelung

Die gesetzliche Höchstarbeitszeit beträgt in Deutschland acht Stunden pro Werktag (§ 3 Arbeitszeitgesetz). Sie kann auf zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten ein Durchschnitt von acht Stunden nicht überschritten wird.

Im Arbeitsvertrag steht die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit, z.B. 40 Stunden. Achte besonders auf die Überstundenregelung. Hier gibt es verschiedene Varianten:

Überstunden werden bezahlt

Die fairste Variante. Jede Stunde über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus wird gesondert vergütet. Im Vertrag steht dann ein konkreter Stundensatz oder ein Zuschlag (z.B. 25% auf den regulären Stundenlohn).

Überstunden werden durch Freizeit ausgeglichen

Du bekommst kein extra Geld, sondern darfst die Überstunden zu einem späteren Zeitpunkt „abfeiern". Prüfe, ob es eine Frist gibt, bis wann du die Stunden abgebaut haben musst.

Überstunden sind „mit dem Gehalt abgegolten"

Diese Klausel ist weit verbreitet, aber nur eingeschränkt wirksam. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) muss klar definiert sein, wie viele Überstunden abgegolten sind. Eine pauschale Klausel wie „alle Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" ist in den meisten Fällen unwirksam.

Wirksam ist z.B.: „Mit dem Gehalt sind bis zu 10 Überstunden pro Monat abgegolten." Unwirksam ist: „Sämtliche Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten."

Gehalt und Sonderzahlungen

Im Vertrag steht dein Bruttogehalt. Von diesem Betrag werden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung) abgezogen. Was übrig bleibt, ist dein Nettogehalt. Prüfe auch die folgenden Punkte:

Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld (13. Gehalt)

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Wenn dein Arbeitgeber diese Leistungen gewährt, muss das im Vertrag oder im anwendbaren Tarifvertrag stehen. Achte darauf, ob die Zahlung an Bedingungen geknüpft ist (z.B. Betriebszugehörigkeit, Rückzahlungsklausel bei Kündigung). Mehr zu steuerlichen Aspekten findest du in unserem Ratgeber zum Steuerbescheid.

Bonus und variable Vergütung

Wenn ein Teil deines Gehalts variabel ist (z.B. leistungsabhängiger Bonus), prüfe genau, unter welchen Bedingungen der Bonus gezahlt wird. Ist er garantiert oder steht er unter dem Vorbehalt der Unternehmensleistung? Wie werden die Ziele definiert? Was passiert, wenn du das Unternehmen vor der Auszahlung verlässt?

Vermögenswirksame Leistungen und betriebliche Altersvorsorge

Manche Arbeitgeber bieten vermögenswirksame Leistungen (VL) oder einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge an. Diese Leistungen sind freiwillig, sofern kein Tarifvertrag gilt. Prüfe, ob und in welcher Höhe dein Arbeitgeber solche Zuschüsse gewährt.

Urlaubsanspruch (BUrlG)

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) 24 Werktage pro Kalenderjahr bei einer 6-Tage-Woche. Da die meisten Arbeitnehmer eine 5-Tage-Woche haben, entspricht das 20 Arbeitstagen. Die meisten Arbeitgeber gewähren 25 bis 30 Tage.

Prüfe im Vertrag, wie viele Urlaubstage du bekommst und ob sich die Angabe auf Werk- oder Arbeitstage bezieht. Achte auch auf folgende Punkte:

  • ! Urlaubssperre: Gibt es Zeiträume, in denen kein Urlaub genommen werden darf (z.B. Weihnachtsgeschäft im Einzelhandel)?
  • ! Übertragung: Bis wann muss der Urlaub genommen werden? Gesetzlich bis zum 31. März des Folgejahres (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Im Vertrag kann eine andere Regelung stehen.
  • ! Verfall: Der Arbeitgeber muss dich aktiv auf den drohenden Verfall deines Urlaubs hinweisen. Tut er das nicht, verfällt der Urlaub nicht (EuGH-Urteil). Allerdings gilt diese Hinweispflicht nur, wenn der Vertrag keinen abweichenden Regelung enthält.

Wettbewerbsverbot und Versetzungsklausel

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot (§§ 74 ff. HGB)

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot verbietet dir, nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses bei einem Konkurrenten anzufangen oder ein konkurrierendes Unternehmen zu gründen. Es darf maximal zwei Jahre gelten.

Wichtig: Der Arbeitgeber muss dir dafür eine Karenzentschädigung zahlen. Diese beträgt mindestens 50% deines letzten Gehalts (§ 74 Abs. 2 HGB). Fehlt die Entschädigungsregelung, ist das Wettbewerbsverbot unverbindlich. Du kannst dich dann entscheiden, ob du dich daran hältst oder nicht.

Versetzungsklausel

Eine Versetzungsklausel erlaubt dem Arbeitgeber, dir andere Aufgaben zuzuweisen oder dich an einen anderen Arbeitsort zu versetzen. Solche Klauseln sind grundsätzlich zulässig, müssen aber im Rahmen des billigen Ermessens ausgeübt werden (§ 106 GewO).

Prüfe, wie weit die Klausel gefasst ist. Steht im Vertrag z.B. „Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer auch andere gleichwertige Aufgaben zuweisen", ist das üblich. Steht dort aber „Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer an jeden Standort in Deutschland versetzen", solltest du das kritisch hinterfragen, besonders wenn du aus familiären Gründen ortsgebunden bist. Mehr zu Mietrecht und Wohnungsangelegenheiten findest du in unserem Ratgeber zum Mietvertrag.

Ausschlussfristen (Verfallklauseln)

Ausschlussfristen sind Klauseln, die besagen, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. Das betrifft z.B. Ansprüche auf Überstundenvergütung, Urlaubsabgeltung oder Boni.

Nach der Rechtsprechung sind Ausschlussfristen in vorformulierten Arbeitsverträgen (also in den meisten Verträgen) nur wirksam, wenn sie mindestens drei Monate betragen. Kürzere Fristen sind unwirksam (§ 307 BGB in Verbindung mit AGB-Kontrolle). Außerdem dürfen Ausschlussfristen den gesetzlichen Mindestlohn nicht erfassen (§ 3 Satz 1 MiLoG). Eine Klausel, die das nicht ausschließt, kann insgesamt unwirksam sein.

Vorsicht bei Ausschlussfristen

Wenn dein Vertrag eine Ausschlussfrist enthält, notiere dir diese Frist und achte darauf, Ansprüche rechtzeitig schriftlich geltend zu machen. Verstreicht die Frist, verlierst du deinen Anspruch, auch wenn er berechtigt war. Zum Thema Versicherung und Schriftverkehr mit Kassen hilft dir unser Ratgeber zu Krankenversicherungsbriefen.

Checkliste: Arbeitsvertrag prüfen

Gehe diese Punkte durch, bevor du deinen Arbeitsvertrag unterschreibst:

  • Stellenbezeichnung und Aufgaben: Stimmen sie mit dem überein, was im Bewerbungsgespräch besprochen wurde?
  • Gehalt: Ist das Bruttogehalt korrekt? Sind Sonderzahlungen (13. Gehalt, Bonus) klar geregelt?
  • Arbeitszeit: Wie viele Stunden pro Woche? Gibt es eine Überstundenregelung? Sind Überstunden abgegolten?
  • Probezeit: Wie lange? Maximal 6 Monate sind erlaubt.
  • Befristung: Ist der Vertrag befristet? Mit oder ohne Sachgrund? Wie lange?
  • Kündigungsfrist: Welche Fristen gelten für dich und für den Arbeitgeber?
  • Urlaub: Wie viele Tage? Werktage oder Arbeitstage? Mindestens 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche.
  • Wettbewerbsverbot: Gibt es eines? Ist eine Karenzentschädigung vorgesehen?
  • Versetzungsklausel: Kann der Arbeitgeber dich an einen anderen Ort versetzen?
  • Ausschlussfristen: Gibt es Verfallklauseln? Wie lang sind die Fristen?
  • Tarifvertrag: Wird ein Tarifvertrag in Bezug genommen? Falls ja, lies auch diesen.

Was tun, wenn Klauseln unfair erscheinen?

Nicht alles, was im Arbeitsvertrag steht, muss so bleiben. Viele Klauseln sind verhandelbar, andere sind kraft Gesetzes unwirksam. Hier sind deine Optionen:

Nachverhandeln

Du hast das Recht, Änderungen vorzuschlagen. Formuliere deine Wünsche konkret und sachlich. Beispiel: „Ich würde den Vertrag gerne mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten statt sechs Monaten unterschreiben." Viele Arbeitgeber sind zu Anpassungen bereit, besonders bei gefragten Fachkräften.

Rechtsberatung einholen

Wenn du unsicher bist, ob eine Klausel rechtlich zulässig ist, lass den Vertrag von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen. Die Kosten liegen in der Regel zwischen 100 und 300 Euro. Diese Investition kann sich lohnen, besonders bei Führungspositionen oder komplexen Verträgen.

Gewerkschaft oder Betriebsrat fragen

Wenn im Unternehmen ein Betriebsrat existiert, kann dieser dir bei Fragen zum Vertrag helfen. Als Gewerkschaftsmitglied hast du oft Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung.

Vertrag trotzdem unterschreiben und unwirksame Klausel ignorieren

Klauseln, die gegen geltendes Recht verstoßen, sind automatisch unwirksam. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Regelungen. Das bedeutet: Wenn eine Klausel unwirksam ist (z.B. eine pauschale Überstundenabgeltung), gilt das Gesetz, auch wenn du den Vertrag unterschrieben hast.

Tipp für Nicht-Muttersprachler

Wenn du deinen Arbeitsvertrag sprachlich nicht vollständig verstehst, fotografiere ihn mit Dokko. Die App erklärt dir jede Klausel in einfacher Sprache und in 25 verschiedenen Sprachen. So bekommst du eine erste Orientierung, bevor du dich an einen Anwalt wendest.

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